Kosten

Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung

Erstberatung
Hierbei handelt es sich um ein Beratungsgespräch, in dem eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit erfolgt.
Sie wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Je nach Länge und Umfang belaufen sich die Kosten auf bis zu 190,00 € zzgl. MwSt..

Rechtliche Vertretung
Sowohl die Kosten der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Vertretung bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich wiederum nach dem Verfahrenswert der Angelegenheit richtet.

Möglich ist auch die Vereinbarung einer Stundenvergütung, deren Höhe sich individuell nach der Schwierigkeit und Tragweite der Angelegenheit wie auch nach den persönlichen Verhältnissen des Mandanten bestimmt. 

Denkbar ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.

Ute Pulkert - Fachanwältin für Familienrecht

Ute Pulkert
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht