Überdies bin ich auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig.
Mein Schwerpunkt liegt dabei im allgemeinen Vertragsrecht, vor allem in der Überprüfung und Ausgestaltung von privaten Verträgen, insbesondere bei beabsichtigten (entgeltlichen bzw. unentgeltlichen) Grundstücksübertragungen.
Meine weiteren Tätigkeitsfelder sind das Schadensrecht (Personenschäden, Sachschäden, Schmerzensgeld) sowie der Forderungseinzug (außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen und Zwansvollstreckung).